In der Buchführung fallen verschiedene Belege an, doch einer ist davon der wichtigste: die Rechnung. Diese dient dazu, den Empfänger einer Leistung auf seine Zahlungspflicht hinzuweisen und die Einnahmen dem Finanzamt gegenüber zu belegen.
- Daher gilt auch die gesetzliche Regelung, dass Rechnungen zehn Jahre lang aufzubewahren sind. Legen Sie die Kopien der Rechnungen, die Sie ausstellen, also sorgfältig ab.
- Das Finanzamt will zwar nicht in jedem Jahr alle Rechnungen und Belege sehen, die ausgestellt wurden, doch gerade bei einer Betriebsprüfung, wie sie alle paar Jahre vorkommen kann, müssen sämtliche Belege vorgezeigt werden.
- Doch wirklich rechtskräftig ist dann nur die Rechnung. Sie müssen aber darauf achten, dass alle nötigen Angaben auf dem Beleg vorhanden sind, wobei es nicht nur um die Summe und die Bankverbindung geht, sondern auch um die Angabe aller anderen rechtlich vorgeschriebenen Punkte.
- Ohne eine Rechnung bekommen Sie kein Geld. Sicherlich können Sie eine mündliche Vereinbarung treffen und klarmachen, dass Sie für Ihre Leistung bezahlt werden wollen.